Mitgliederinformation


Hinweise des LAVB zur Beangelung der Alten & Neuen Fahrt in Potsdam

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Hinweise zum beangeln der Alten & Neuen
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Hinweise zu Hakengröße Alte&Neue Fahrt_p
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Hinweise aus Sachsen

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2022-01-01 Aenderung-Saechsische-Fischer
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Angeln mit dem sächsischen Fischereischein in Brandenburg

Seit in Kraft treten des geänderten Sächsischen Fischereigesetzes am 26.05.2012 wird in Sachsen keineFischereiabgabe mehr erhoben!

Aus den Mitteln der Fischereiabgabe wurden u.a. anteilig unser Mitteilungsblatt „Fischer & Angler“, Hegemaßnahmen der Fischereiberechtigten sowie die Fischereifachberatung des SLFV gefördert. Leider wurde in den vergangenen Jahren die Beantragung und Auszahlung der finanziellen Mittel immer bürokratischer, so dass die von den Fischereischeininhabern eingezahlten Fischereiabgabemittel nicht bzw. kaum mehr durch die Verbände nutzbar waren. Die Bemühungen unseres Verbandes hier einfachere Lösungen zu finden wurden von den zuständigen Behörden nicht mitgetragen, so dass letztendlich trotz unserer Einsprüche die Abschaffung der Fischereiabgabe im neuen Fischereigesetz festgeschrieben wurde. Positiv dabei war, dass unserem Verband zumindest ein großer Teil der bisher eingezahlten Mittel für satzungsgemäße Zwecke übertragen wurde, mit denen wir in den kommenden Jahren die Finanzierung der bisher geförderten Maßnahmen sicherstellen können.

Wir wurden kürzlich von unserer Sächsischen Fischereireferentin über nachfolgenden Sachverhalt informiert:

„Bislang galt für alle sächsischen Angler in Brandenburg die Befreiung von der Fischereiabgabe nach § 22 Absatz 4 Nr. 1 BbgFischG, da in Sachsen ebenfalls eine Fischereiabgabe erhoben wurde. Sächsische Angler, deren Fischereischein vor dem 26.05.2012 ausgestellt wurde, die also mit der Gebühr auch die Fischereiabgabe in Sachsen bezahlt haben, sind von der Fischereiabgabe in Brandenburg für die gesamte Gültigkeitsdauer des sächsischen Fischereischeines befreit. Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (und denen ein sächsischer Fischereischein nach dem 26.05.2012 ausgestellt wurde), müssen nach § 1 der Verordnung für das Land Brandenburg über die Erhebung der Físchereiabgabe nunmehr 12 EUR Fischereiabgabe pro Kalenderjahr oder 40 EUR für fünf Jahre entrichten, wenn sie in Brandenburg in freien Gewässern angeln wollen.“

In einem Schreiben an den zuständigen Staatssekretär Dr. Jäckel haben wir als Landesverband Sächsischer Angler e.V. um Unterstützung gebeten, damit in Brandenburg für unsere sächsischen Angler keine Fischereiabgabe erhoben wird. Begründet ist das dadurch, dass alle in Brandenburg aus der Fischereiabgabe finanzierten Maßnahmen in Sachsen letztendlich über Beitragszahlungen an den Verband abgesichert werden müssen. Unsere sächsischen Angler dürfen nicht schlechtergestellt werden, als Angler in Brandenburg. Wir erwarten Lösungsvorschläge aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und werden unsere Mitglieder entsprechend informieren.

Präsidium des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V.